Grundsätzlich unterliegen Arbeitgeber der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Arbeitnehmern, welche besagt, dass sie alles dafür tun müssen, dass Angestellte ihre Arbeit gefahrlos erledigen können. Beachten Sie daher die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zusätzlich zu Ihren sonstigen Maßnahmen.